Der Rückbau alter Bausubstanz ist der erste Schritt in vielen Konversions- und Flächenrecyclingvorhaben in Siedlungsbereichen. Dabei ist der kontrollierte Gebäuderückbau ein entscheiender Punkt für ein wirtschaftliches und ressourcenschonendes Planungsvorhaben.
Eine besondere Herausforderung bilden hier Revitalisierungen alter Industrie- oder Militärflächen, da diese Vornutzungen oftmals deutliche Schadstoffgehalte in der Bausubstanz aufweisen.
Die konsequente fachliche Begleitung derartiger Bauprojekte von der Erkundung über den Rückbau bis hin zur fachgerechten Entsorgung bzw. Verwertung ermöglicht eine zeit- und kosteneffiziente Projektrealisierung.
Das Vorgehen beim Gebäuderückbau gliedert sich in der Regel in die folgenden Teilleistungsschritte:
Eine sorgfältige Schadstofferkundung und fundierte -bewertung schützt den Bauherrn vor emissions- und kostentechnischen Überraschungen im Rückbauverlauf. Darüber hinaus kann im Rahmen der Schadstofferkundung auch bereits das Massengerüst für den erforderlichen Leistungsumfang des Gebäuderückbaus ermittelt werden.
Gebäudeschadstofferkundungen (z.B. Asbest, Mineralfasern) können allerdings auch im Bestand und in Nutzung durchgeführt werden und helfen hier gesundheitliche Nutzungsrisiken zu erkennen und dann ggf. auch zu beseitigen.
Die Gebäudeschadstofferkundung wird dabei von geschulten, erfahrenen Probenehmern durchgeführt. Die umweltanalytischen Untersuchungen erfolgen durch für die jeweiligen Probenahmeverfahren akkreditierte Laboratorien.
Im Ergebnis der Gebäudeschadstofferkundung steht im Regelfall ein Gebäudeschadstoffkataster mit Raumbüchern und einem belastbaren Massengerüst für die Rückbau- und Arbeitsschutzplanung.Für die Rückbauplanung sind die wesentlichen Rahmenpunkte die Einhaltung des Immisionsschutz- und Arbeitsschutzrechts, sowie die Vorgaben einer fachgerechten Materialseparation.Je sortenreiner die anfallenden Abfallchargen sind, umso wirtschaftlicher und ressourcenschonender ist die Entsorgung bzw. Verwertung.
Die Beprobung und Untersuchung von Abfallmassen aus den Bereichen Rückbau und Aushub hat nach den Vorgaben für eine repräsentative Probenahme von Boden- und Bauschutt zu erfolgen.
In einigen Bundesländern gibt es hierzu spezifische Präzisierungen (bspw. Beprobung von Boden- und Bauschutthaufwerken des LfU Bayern), als übergeordnetes Regelwerk ist hier jedoch die PN98 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zu verstehen.
Die fachgerechte und sachkundige Beprobung obliegt dabei besonders ausgebildeten ProbenehmerInnen. Als Zugelassene Untersuchungsstelle nach §18 BBodSchG erfüllt die PeTerra GmbH alle hierfür erforderlichen technischen und personellen Voraussetzungen.
Jürgen Kreutlein
Sachverständiger nach §18 BBodSchG (Sachgebiet 5)
Tel. +49 9321 - 264 93 - 88
E-Mail: juergen.kreutlein@peterra.de
Mario Stübner
Sachkunde nach TRGS 519 (Asbest)
Tel. +49 9321 - 264 93 - 78
E-Mail: mario.stuebner@peterra.de
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