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Umwelt Wasser Geotechnik Kampfmittel
  • Umwelt

    Mit unserem Team aus Sachverständigen und hochqualifizierten Geowissenschaftlern unterstützen wir Sie bei Ihren Problemstellungen in den Themenbereichen Altlasten sowie Gebäudeschadstoffe und Abfall. Erfahren Sie mehr ...

  • Wasser

    Von bearbeiten Fragestellungen rund um das Thema Wasser von hydrogeologischen Standortmodellen über die Klärung der lokalen Grundwasserverhältnisse bei der geotechnischen Planung bis hin zur bodenschutzrechtlichen Gefährdungsabschätzung für das Schutzgut Grundwasser. Erfahren Sie mehr ...

  • Geotechnik

    Ziel der individuellen geotechnischen Betreuung unserer Kunden ist die Erstellung eines fachlich fundierten und umfassenden Baugrundgutachtens. Erfahren Sie mehr ...

  • Kampfmittel

    Nach wie vor gehen von den Hinterlassenschaften des Zweiten Weltkriegs in Deutschland erhebliche Gefahren aus. Wir liefern das Know-How für Planung, Ausschreibung und Überwachung von Kampfmittelräummaßnahmen im gesamten Bundesgebiet. Erfahren Sie mehr ...

  • Geophysik

    Nicht nur in der Kampfmittelerkundung ist die nichtinvasive und zerstörungsfreie Untersuchung von Untergrund und Werkstoffen mittels geophysikalischer Methoden eine wichtige Untersuchungsmethode. Unsere Geophysiker unterstützen Sie in allen Bereichen der geophysikalischen Erkundung. Erfahren Sie mehr ...


  • Drohnenbefliegung

    Wir bieten Ihnen den Einsatz professioneller Drohnen beispielsweise in den Bereichen: Luftbilderfassung (z.B. als Orthophotos), photogrammetrische Bestandsvermessungen, Digitale Geländemodelle, Aufnahme von Fels- und Steilwänden, Bauwerksprüfung und ferromagnetische Flächenmessung. Erfahren Sie mehr ...

Profil

Die Kenntnisse über den Untergrund  sind Grundvoraussetzung jedweder Baumaßnahme. Vertrauen Sie dabei nicht ihrem Gefühl – vertrauen Sie fachgerechter Beratung.

Wir von der PeTerra arbeiten mit großem Erfolg und seit vielen Jahren als Partner von öffentlichen und privaten Auftraggebern, Industrie, Investoren und der Bauwirtschaft.

Hohe fachliche Kompetenz  und ein herausragendes Leistungsniveau unserer Mitarbeiter ergeben einen unabhängigen und zuverlässigen Qualitätsstandard. So sind in allen Bereichen hochqualifizierte Untersuchungen, Begutachtungen und Beratungen unser erklärtes Ziel.

PeTerra

Gesellschaft für Altlastenmanagement, 
Umwelt- und Geotechnik mbH
conneKT 13
97318 Kitzingen

Telefon: +49 9321 264 93 80
Telefax: +49 9321 264 93 99

E-Mail: info@peterra.de
Web: www.peterra.de

  • Sachverständige* und Untersuchungsstelle nach §18 BBodSchG
  • Prüfstelle nach RAP Stra 15 (A1;A3)
  • Fachplaner Kampfmittelräumung
  • Erlaubnis nach §7 SprengG

- Unsere Ansprechpartner -

* die Einzelzulassungen werden bei den jeweiligen Ansprechpartnern gelistet

Wir sind eingetragen im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen.

Qualifikationen

Zugelassene Untersuchungsstelle nach §18 BBodSchG

Zugelassen für die Untersuchungsbereiche- bzw. Teilbereiche 1.1; 2.1; 3.1. Registernummer: AQS B6/032/04 (Erstzulassung 2004).

Anerkannte Prüfstelle nach RAP Stra 15 für die Fachgebiete/Prüfungsarten A1 und A3.

Zugelassene Sachverständige für den Bereich Altlastenbearbeitung:

  • Dipl. Geogr. Jochen Krauß

Sachverständiger nach § 18 BBodSchG – Sachgebiet 1
Flächenhafte und standortbezogene Erfassung / Historische Erkundung

  • Dipl. Geogr. Christian Breit

Sachverständiger nach § 18 BBodSchG – Sachgebiet 2
Gefährdungsabschätzung Wirkungspfad Boden - Gewässer

  • Dipl. Ing. Nils Oehler
  • Dipl. Geol. Jürgen Kreutlein
Sachverständige nach § 18 BBodSchG – Sachgebiet 5
Sanierung (Dipl. Ing. Nils Oehler, Dipl. Geol. Jürgen Kreutlein)


Persönliche Zulassungen

(siehe Ansprechpartner)

SiGe Koordinatoren nach Baustellenverordnung

Sachkundige nach TRGS 519 Nr. 2.7 - Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen

Unser Probenehmer sind geschulte und geprüfte Probenehmer unserer Untersuchungsstelle und unterliegen den strengen Vorgaben zur Zulassung in den genehmigten Probenahmebereichen.

Alle Außendienstmitarbeiter sind zugelassen als Sachkundiger entsprechend Nr. 5.2 und 6.1 der Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524