• Projektablauf einer Fachplanung

  • Projektablauf einer Fachplanung

Im Projektablauf stützen wir uns auf die Vorgaben der Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung des Bundes und unser gelebtes Qualitätsmanagement in Anlehnung an die ISO 9001. Dabei orientieren wir uns auch an den Leistungsphasen nach HOAI.

Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR) unterscheiden drei Phasen der Kampfmittelräumung. Baumaßnahmen können so von Anfang bis Ende umfassend betreut werden. Bei kleineren Maßnahmen ist eine gezielte Reduzierung des Bearbeitungsumfangs auf die projektspezifischen Anforderungen möglich. Die grundlegenden Planungsphasen nach BFR KMR werden im Folgenden kurz vorgestellt:


Phase A: Historische Erkundung

Zu Beginn einer Planung muss zunächst der Überblick über die Anforderungen und die Gegebenheiten vor Ort gewonnen werden. Um eine Bewertung der Kampfmittelgefährdung des Baufeldes vorzunehmen, erfolgt eine multitemporale[DK2]  Luftbildauswertung und historische Recherche in einschlägigen Archiven und Fachliteratur. Am Ende dieser Historisch-genetischen Rekonstruktion steht eine Bewertung der Verdachtsmomente und eine räumliche Begrenzung des Kampfmittelverdachts.


Ausschnitt aus einer Ergebniskartierung der Phase A.


Phase B: Technische Erkundung und Gefährdungsabschätzung

Ist der Verdacht einer Kampfmittelbelastung nach Abschluss der Phase A nicht ausgeräumt erfolgt die technische Erkundung und Gefährdungsabschätzung des Projektgebiets.  

Geophysikalische Methoden liefern Erkenntnisse über Objekte im Untergrund und haben sich bei der Kampfmittelerkundung bewährt. Basierend auf den Gegebenheiten vor Ort können verschiedene magnetische oder elektromagnetische Verfahren genutzt werden. Durch eine gewissenhafte Planung im Vorfeld können auch unter schwierigen Messbedingungen zumeist Detektionen ausgeführt und ausgewertet werden. Je nach Umfang des Bauvorhabens erfolgt zum Abschluss der technischen Erkundung zunächst eine Gefährdungsabschätzung. Bei kleineren Maßnahmen können Umfang und damit Kosten der Phase B vorhabensbezogen reduziert werden. Dabei haben wir immer die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen im Auge.

Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für die Durchführung von Kampfmittelräumarbeiten. Basierend auf der erwarteten Kampfmittelart können Radien ausgewiesen werden, in denen bspw. mit Splitterflug bei einer Detonation gerechnet werden muss.


Phase C: Räumung der Kampfmittel

Ergibt die Gefährdungsabschätzung eine Gefahr, so muss diese ausgeräumt oder minimiert werden. In der Regel bedeutet dies eine vorauseilende Kampfmittelräumung. Je nach Vorhaben und Umfeld können aber auch Sicherungsmaßnahmen, Schutzmaßnahmen für die Umgebung oder baubegleitende Maßnahmen erforderlich werden. 

Auch dafür gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen und Methoden, die in einem Räumkonzept diskutiert und festgelegt werden. Hierbei müssen neben Sicherheitsfragen auch monetäre Gesichtspunkte und die Frage der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden.

Die Arbeitsschutzstandards der DGUV-I 201-027 werden ebenso berücksichtigt wie die Sicherung der Umgebung.

Das Kampfmittelräumkonzept bildet die Grundlage für die Beschreibung der auszuführenden Leistungen. Die Leistungsbestandteile werden in einem Leistungsverzeichnis inkl. Kostenschätzung aufgegliedert. Wir unterstützen Sie dabei von der Vorbereitung der Vergabe über die Erstellung von Vergabeempfehlungen bis hin zur Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung. Hierbei können wir auf die erfolgreiche Zusammenarbeit mit verschiedenen langjährigen Partnern zurückschauen. Gleichzeitig freuen wir uns auch im Rahmen der Bauausführung auf die Zusammenarbeit mit neuen Partnern und Auftragnehmern. 

Die fachgerechte und den Vorgaben entsprechende Ausführung der Arbeiten sowie die Kostenentwicklung im Bauablauf können im Rahmen einer örtlichen Bauüberwachung überprüft werden.

Zum Abschluss eines Projekts erfolgt die Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und insbesondere der erreichten kampfmitteltechnischen Freigaben. Damit ist die unproblematische Durchführung späterer Untergrundeingriffe gewährleistet.

Zu weiteren Beratungsleistungen im Aufgabenbereich der Fachplanung Kampfmittelräumung gehören beispielsweise die Berechnung maximaler Eindringtiefen von Abwurfmunition im Untersuchungsgebiet, die Bewertung vorliegender Messergebnisse und geophysikalischer Daten, Absprachen mit den zuständigen Behörden oder die Kommunikation zwischen fachlich Beteiligten. Im laufenden Jahr konnte durch unsere fachliche Beteiligung beispielsweise ein Corona-bedingter allgemeiner Baustopp aufgehoben und die Weiterführung der Bauarbeiten auf mehreren Baustellen unter bestimmten organisatorischen Vorgaben ermöglicht werden. 

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