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Untersuchungsstelle nach §18 BBodSchG

Die PeTerra - Gesellschaft für Altlastenmanagement, Umwelt- und Geotechnik mbH ist seit nunmehr bald 20 Jahren als notifizierte Untersuchungsstelle nach §18 BBodSchG tätig.

Wir decken dabei die Untersuchungs- bzw. Teilbereiche 1.1; 2.1 und 3.1 ab. Im einzelnen sind dies:

  • Untersuchungsbereich 1: Feststoffe - Teilbereich Probenahme und Vor-Ort-Untersuchungen;
  • Untersuchungsbereich 2: Eluate und Perkolate, wässrige Medien - Teilbereich Probenahme und Vor-Ort-Untersuchungen;
  • Untersuchungsbereich 3: Bodenluft / Deponiegas - Teilbereich Probenahme und Vor-Ort-Untersuchungen)

Unsere aktuelle Zulassungsurkunde finden sie hier: ⁣  

Durch die Beauftragung einer notifizierten Untersuchungsstelle nach §18 Bundesbodenschutzgesetz erhalten Sie eine gleichbleibende zuverlässige Probenahmequalität, geschultes Fachpersonal und ausgebildete Teamleiterinnen und Teamleiter für Ihr Projekt.

Das Verhalten organischer und anorganischer Schadstoffe im Boden ist komplex und erfordert detaillierte Kenntnisse der chemisch-physikalischen Stoffeigenschaften, des Untergrundaufbaus sowie der Bodenmatrix oder des Grundwasserkörpers.

Diese tiefreichenden Kenntnisse sind bereits bei der Probenahmeplanung und -ausführung von entscheidender Bedeutung. Unzureichende Kenntnisse führen hier rasch zu Fehlern, die zumeist erst viel zu spät, beispielsweise bei Untergrundeingriffen im Rahmen eines Bauvorhabens, dann auftauchen.

Als notifizierte Untersuchungsstelle unterliegen wir und unsere Probenehmer der regelmäßigen externen Auditierung durch das Bayerische Landesamt für Umwelt. Bei den tournusmäßigen Überprüfungen werden beispielsweise das Qualitätsmanagement-System, die Probenahmeverfahren und Eignung der Probenehmer sowie die Ausstattung der Untersuchungsstelle überprüft und bewertet.

Wir sind dabei stets der Verbesserung unserer Probenahmequalität verpflichtet. Dies bedeutet fortwährende interne und externe Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Optimierung der technischen Austattung und selbstkritische Prüfung der eigenen Prozesse.

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