• Wer anderen eine Grube gräbt ...

    ... ist auch für die Überwachung dieser zuständig. Wir unterstützen als Fremdüberwacher!

Sachverständige für die Fremdüberwachung von Gruben, Brüchen und Tagebauen

Zum 1. August 2023 ist die neue Fassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV n.F.) in Kraft getreten.

Der Verfüll-Leitfaden (Leitfaden für die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen) wird Dank der Länderöffnungsklausel im Zusammenhang mit der Mantelverordnung mit UMS-Schreiben vom 06.07.2023 als ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift weitergeführt.

Die Fremdüberwachung (FÜ) im Zusammenhang mit einer laufenden Verfüllung hat dabei durch einen Sachverständigen nach Anlage 17 des Verfüll-Leitfadens zu erfolgen.

Die PeTerra GmbH verfügt über einen Sachverständigen, der die erforderlichen Nachweise zur Durchführung der Fremdüberwachung besitzt.

Die Fremdüberwachung überprüft dabei nach B-12 des Leitfadens die von der Eigenüberwachung vorgenommenen betriebseigenen Kontrollen für eine ordnungsgemäße Verfüllung durch Kontrolle der Aufzeichnungen sowie der Betriebsanlagen und untersucht das verfüllte Material. Geprüft wird insbesondere die Einhaltung der zum Schutz des Grundwassers und des Bodens im Genehmigungsbescheid vorgegebenen Auflagen und Bedingungen.

Die Zahl der Fremdüberwachungen hängt ab von der Verfüllmenge des jeweiligen Vorjahres. Alle Ergebnisse werden jeweils im Bericht der Fremdüberwachung zusammengestellt.

Ebenfalls für Sie tätig werden können wir im Rahmen der Eigenüberwachung (EÜ), beispielsweise bei der Entnahme der erforderlichen Grundwasserproben nach B-11.4 des Leitfadens (Grundwasserüberwachung) .

Als zugelassene Untersuchungsstelle nach § 18 BBodSchG für den Untersuchungsbereich 2.1 dürfen wir gemäß Verfüll-Leitfaden entsprechende Probenahmen im Rahmen der EÜ ausführen. 

Ihre Ansprechpartner

Christian Breit

Projektbereichsleitung Altlasten, Hydrogeologie und Bodenschutz
Sachverständiger nach §18 BBodSchG (Sachgebiet 2)

+49 9321 - 264 93 - 82
christian.breit@peterra.de

Jochen Krauß

Leitung Geschäftsbereich Altlasten, Hydrogeologie, Bodenschutz und Kampfmittel
Sachverständiger nach §18 BBodSchG (Sachgebiet 1)

+49 9321 - 264 93 -98
jochen.krauss@peterra.de

Externe Informationen

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