• Trinkwasser

    ...eine unserer wertvollsten Ressourcen.

Trinkwassernutzung

Zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung ist häufig die Erschließung einer zusätzlichen oder aber einer alternativen Trinkwassergewinnungsanlage erforderlich, auch, weil bestehende Anlagen oft nicht den aktuellen Anforderungen genügen oder dem zukünftigen Wasserbedarf nicht mehr Schritt halten.

Vor diesem Hintergrund beraten und betreuen wir Sie gerne und sehen hierfür ein gestuftes und interdisziplinäres Vorgehen vor. Dies ermöglicht es, die Bearbeitung nach jeder Stufe den tatsächlichen Gegebenheiten und Erfordernissen anzupassen und damit kostenseitig nur den jeweils erforderlichen Aufwand abbilden zu müssen. 

Ziel ist es dabei ganz besonders, hohe Kosten für ohnehin nicht erfolgsversprechende Erkundungsbohrungen zu vermeiden.

Ihre Ansprechpartner

Christian Breit

Projektbereichsleitung Altlasten, Hydrogeologie und Bodenschutz
Sachverständiger nach §18 BBodSchG (Sachgebiet 2)

+49 9321 - 264 93 - 82
christian.breit@peterra.de

Jochen Krauß

Leitung Geschäftsbereich Altlasten, Hydrogeologie, Bodenschutz und Kampfmittel
Sachverständiger nach §18 BBodSchG (Sachgebiet 1)

+49 9321 - 264 93 -98
jochen.krauss@peterra.de

Stufe 1 - Basisauswahl

Auf dieser Bearbeitungsstufe werden zunächst einer oder mehrere Standorte identifiziert, die für eine Trinkwassergewinnungsanlage als grundsätzlich geeignet oder vielversprechend erscheinen.

Hierzu gilt es, sowohl topografische und morphologische, insbesondere jedoch natürlich strukturgeologische, stratigrafische und hydrogeologische Merkmale zu bestimmen und auszuwerten. Das kann beispielsweise auf Grundlage vorliegender Fachdaten oder bereits existierender Gutachten anderer Thematiken geschehen. Ebenfalls zu berücksichtigen ist dabei auch, welche Auswirkungen ein späteres Trinkwasserschutzgebiet am Standort hätte, bzw. ob eine Schützbarkeit des Trinkwassers überhaupt sinnvoll erreicht werden kann.

Im Ergebnis können grundsätzlich geeignete Standorte planerisch dargestellt werden und eine Wertungsmatrix erarbeitet werden. 

Stufe 2 - Geophysikalische Detailprüfung

In diesem Schritt wird werden die in Stufe 1 als grundsätzlich geeignet angesehenen Standorte (oder eine Auswahl davon) nochmals detailliert über geophysikalische Methoden geprüft. Ziel ist dabei vor allem die mögliche Klärung von Lagerungsverhältnissen und der Frage, ob - und wenn ja in welcher Tiefe – mit wasserführenden Schichten zu rechnen sein wird. Hierdurch können Standorte entweder noch verworfen werden, oder aber Erkundungsbohrungen können detaillierter geplant und ausgeschrieben werden.

Mit unserer eigenen Ausstattung können so beispielsweise Messungen mittels  Gleichstromgeoelektrik (engl. Electrical resistivity tomography, ERT) angewendet werden:

Hier wird über Stahlelektroden ein Stromfluss im Untergrund generiert. Hierfür werden mindestens vier, für zweidimensionale Messungen zahlreiche Elektroden im definierten Abstand in den Boden getrieben. Zwischen jeweils zwei der Elektroden wird Strom angelegt. Dieser Stromfluss erzeugt ein Potenzialfeld, welches sich im Untergrund ausbreitet und an zwei weiteren Elektroden gemessen wird. Unter Zuhilfenahme des Ohm´schen Gesetzes kann man hieraus den scheinbaren spezifischen Widerstand berechnen. Aus einer Vielzahl dieser Messungen, bei denen verschiedene Elektroden mit verschiedenen Abständen als Potenzial- oder Messelektroden verwendet werden, können somit zweidimensionale Tomogramme invertiert oder eindimensionale VES erzeugt werden. Hierbei gilt, je weiter die Elektroden voneinander entfernt sind, desto größer ist die Eindringtiefe jedoch ist auch die erfasste Auflösung geringer.  

Es stehen verschiedene Mess- und Auswerteverfahren zur Auswahl, die bei Bedarf kombiniert werden können (z. B. eindimensionale Wertung oder zweidimensionale Wertung im Wenner-Schlumberger Array oder Ploe-Dipole-Array). 


Stufe 3 - Erkundungsbohrung

Im Rahmen dieser Erkundungsstufe wird am letztlich gemeinsam mit dem Bauherrn und bereits auch mit den einzubeziehenden Behörden abgestimmten Standort eine Erkundungsbohrung mit Großbohrgerät durchgeführt. 

Die erbohrten stratigrafischen Schichten werden ausgewertet und beurteilt. Je nach Beurteilung und Antreffen von als geeignet anzusehendem Wasser können dann - hierbei ist ggf. ein iteratives Vorgehen notwendig – über Langzeitpumpversuche sowie chemische und mikrobielle Laboruntersuchungen Aussagen zur letztendlichen Eignung des Standorts getroffen werden. Wichtig ist der Nachweis eines für den Bedarf angemessenen Wasserdargebots, das darüber hinaus natürlich sowohl chemisch als auch hygienisch geeignet sein muss. Je nach Erfordernis lassen sich hieraus Erfordernisse hinsichtlich der Trinkwasseraufbereitung ableiten (z. B. Berücksichtigung einer Entsäuerung o. ä.).

Stufe 4 - Abgrenzung Trinkwasserschutzgebiet und Wasserrechtsverfahren

Letztlich ist dann die fachliche Abgrenzung des einzurichtenden Trinkwasserschutzgebiets nach den einschlägigen Vorgaben (z. B. LfU-Merkblatt 1.2/7, TR DVGW W101) vorzunehmen und das Wasserrechtsverfahren durchzuführen. 

Auch hierbei begleiten und beraten wir Sie natürlich gerne vollumfänglich.

 Sollten sich im Rahmen der Bearbeitung Schnittstellen zur anderen Fachbereichen ergeben, deren Bearbeitung erforderlich ist (z. B. geotechnische Fragestellungen im Rahmen der Anbindung der Gewinnungsanlage, Kampfmitteltechnische Fragestellungen), so können wir Ihnen diese aufgrund unseres breit gefächerten Angebotsportfolios auch diese „aus einer Hand“ anbieten. Das führt zu Synergieeffekten und verhindert Reibungspunkte in der Bearbeitung. 

Beispiele geophysikalischer Erkundung

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